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Das übelste Foul

krull verklappt, Montag, 26. Oktober 2015, 10:37 @ Earl Chekov

Wie sagt man richtig: "War mit Rot noch gut bedient". Und auch die Einlassung "keine Absicht" ist zu vernachlässigen. Absicht vorausgesetzt wäre es m.E. ein Fall für das Strafrecht. Jenseit von Geis bleibt die Frage, ob man das nicht irgendwann mal mit einem zeitgleichen Aussetzen sanktionieren kann. Tribünenplatz für die medizinisch durchschnittliche Ausfallzeit eines Beinbruches. Also FIFA ran an den Maßnahmenkatalog, aber sorry du interessierst dich ja schon lange nicht mehr für Fußball.

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