Feiertagsmucke
Feiertagsmucke
Wie war das noch mit Fronleichnam und dem " ... freudvollen Bewegen der Körperglieder zu Musik [ist]verboten" (§ 13 FTG Baden-Württemberg)
Seit 2015 gibt es da wohl Lockerungen; also Frohsinn à la Kretsche?
Glück gehabt, lieber Dammes.
SgG Herr Hrdlicka