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Scharfsinnige und scharfzüngige Analyse

walter, Mittwoch, 03. September 2014, 12:09 @ Herr Hrdlicka

Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) hat in seiner 87. Sitzung am 1. Mai 1998 im Überprüfungsverfahren gemäß §440 Abs. 2 Abgeordnetengesetz mit der in Nummer 1 des Überprüfungsverfahrens vorgesehenen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als ERWIESEN festgestellt.

Die Veröffentlichung dieses Votums versuchte Gysi gerichtlich zu verhindern, ist aber gescheitert. Deshalb kann das heute jeder nachlesen.

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