Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen
Nee, leider nicht besser. Wenn Ismaik das durchziehen möchte, wird er eine Grundsatzentscheidung vor einem ordentlichen Gericht anstrengen. Die wäre ja darauf angelegt, die 50+1 Klauseln anzufechten. Deshalb erschließt es sich mir nicht, warum diese ausgerechnet vor einer Klage schützen sollten.
Die Frage, die ich zu diesem Artikel hätte, warum wird von Seiten des BFV, auf der Grundlage von 50+1, überhaupt mit einem Investor gesprochen?
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- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - globe, 03.06.2017, 01:57
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 10:31
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - globe, 06.06.2017, 14:27
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 17:30
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - globe, 06.06.2017, 19:24
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 17:30
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - globe, 06.06.2017, 14:27
- Sorry, dass ich nicht gebündelt habe ... - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 10:46
- Was ich extrem gar nicht gut finde.... - Dammes, 06.06.2017, 11:21
- Was ich extrem gar nicht gut finde.... - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 14:11
- Was ich extrem gar nicht gut finde.... - Dammes, 06.06.2017, 11:21
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - globe, 30.06.2017, 21:00
- Ismaik will gegen 50+1-Regel klagen - Herr Hrdlicka, 06.06.2017, 10:31